Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Allgemeines

(1) Frau Maria Grütze, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Hausbootvermietung Seeblick“, Niemegker Straße 24, 06749 Bitterfeld, Deutschland (nachfolgend auch „Hausbootvermietung Seeblick“ oder „wir“ genannt) bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit Hausboote und schwimmende Häuser zu mieten.

(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber der Hausbootvermietung Seeblick ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Hausordnung sowie ergänzend die Nutzungsordnung der Goitzsche, Geiseltalsee, Röblinsee und der Marina Kröslin.

  • 2 Preise

Für die auf unserer Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 3 Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung

(1) Das jeweilige schwimmende Haus oder der jeweilige Bootstyp und genaue Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Zur Auswahl stehen grundsätzlich Ferienhäuser, Hausboote des Typs floating 30, floating 44 und schwimmende Häuser des Typs floating 95. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse an Anbieter vor Ort.

(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des jeweiligen Ferienhauses, Hausbootes oder schwimmendes Hauses dar. Sie können zunächst über den Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume einsehen. Aber auch über unser Kontaktformular auf unserer Website oder per Telefon eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen. Steht das gewünschte Mietobjekt im erwünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des Mietvertrages.

(3) Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in unserer Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto wird die Buchung verbindlich und der Mietvertrag ist geschlossen.

(4) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Zugang unserer Mietbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer Buchungsbestätigung gesondert hingewiesen.

(5) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem

mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersendet werden.

  • 4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Kaution

(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:

–             30 % bei Vertragsabschluss (Anzahlung)

–             70 % bis spätestens 14 Tage vor dem Buchungszeitraum

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Mietbeginn) ist im Zweifel der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.

(2) Bei der Übernahme des Hausbootes vom Typ floating 30, floating 44 und Ferienhäuser ist eine Kaution in Höhe von 100,00-200,00 EUR fällig. Die Kaution für ein schwimmendes Haus vom Typ floating 95 beträgt 150,00-200,00 EUR für die gesamte Mietdauer. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl. Schlüsselverlust und für evtl. Schäden am und im Boot bzw. schwimmenden Haus oder Ferienhaus. Sie wird bei der Ankunft vor Ort in bar vom Mieter an die Hausverwaltung entrichtet und beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Im Falle von Schäden, welche unter dem Wert der Kaution liegen, wird die Kaution anteilig erstattet.

(3) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung. Die Kaution ist am Anreisetag in Bar (vgl. vorstehend Absatz 3) zu übergeben bzw. mit der Restzahlung, extra ausgewiesen, auf das Konto von Hausbootvermietung Seeblick zu überweisen. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen.

  • 5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unserer Hausboote und schwimmenden Häuser um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei der zusätzlichen Vermietung der Kanus um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).

  • 6 Maximale Belegung

Die maximale Belegung eines Hausbootes vom Typ floating 30 ist auf 4 Personen, floating 44 ist auf 5 Personen, für ein schwimmendes Haus vom Typ floating 140 auf 6-8 Personen und das Ferienhaus auf 7 Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot oder das schwimmende Haus, behält sich Hausbootvermietung Seeblick vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

  • 7 Entschädigung von Hausbootvermietung Seeblick im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Soweit Sie die Anzahlung (vgl. § 4 Absatz 1) nicht zahlen, bedarf es keiner weiterer Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.

(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder weitere Zahlung bereits geleistet, so besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen, weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.

(3) Sollten Sie im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:

a.) b.) c.) d.)

bis 30. Tag vor Anreise: 50,00 EUR Bearbeitungspauschale, 29 bis 14 Tage vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises, ab 14 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtmietpreises ab 7 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises.

Ihnen steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens offen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen.

(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht Hausbootvermietung Seeblick insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.

  • 8 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Hausbootvermietung Seeblick nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hausbootvermietung Seeblick wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird Hausbootvermietung Seeblick dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  • 9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Ferienhaus, Hausboot oder schwimmenden Haus, dem Ponton, an den Anlagen des Hafens sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, gegenüber Hausbootvermietung Seeblick Schäden unverzüglich anzuzeigen.

  • 10 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Hausbootvermietung Seeblick

(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von Hausbootvermietung Seeblick für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet Mietrecht Anwendung.

(2) Im Übrigen leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt. 2. Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). 3. Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten. 4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Absätze des § 11 gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

  • 11 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung

(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15 Uhr und endet am Tag der Abreise bis 10 Uhr, soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Bitterfeld für uns abzuwickeln. Sie ist – obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung der Objekte beauftragt ist – berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zu den Hausbooten zu verlangen.

(2) Sollten Sie absehbar verspätet anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können. Ab 19:00 Uhr Check-In Zeit werden 10€/Stunde erhoben.

(3) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.

(4) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben. Sie wird mit der Kaution verrechnet.

(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich Hausbootvermietung Seeblick vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

(6) Der Aufenthalt von Haustieren ist in bestimmten Objekten erlaubt. Bitte informieren Sie sich vorher. Bei eventuell anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen von Inventar, versucht durch ein Haustier, ist der Mieter verpflichtet diese zu tragen.

  • 12 Zutrittsrecht zum Hausboot oder schwimmendes Haus

(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Hausbooten und schwimmenden Häusern bei Gefahr im Verzug.

(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  • 13 Datenschutz

Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung.

  • 14 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

  • 15 Gutschein Bedingungen

    Für den Erwerb von Gutscheinen gelten unsere AGB (siehe unten) und Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen:

    1. Gegenstand
      Der Gutschein wird Ihnen nach Zahlungseingang postalisch oder per Mail zugestellt.
      Sie können den Gutschein an Dritte weitergeben. In diesem Fall verpflichten Sie sich, den Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.
    2. Einlösen des Gutscheins
      Der Gutschein kann für Übernachtungen auf den angebotenen Häusern oder Booten eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
    3. Restguthaben
      Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden.
      Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
    4. Gültigkeitsdauer
      Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
    5. Haftung
      Sie verpflichten sich den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Hausbootvermietung Seeblick übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheincodes.

Stand: April 2022